Antikorruption im Gesundheitswesen
Die juristischen Besonderheiten des Gesundheitswesens werden in diesem Seminar sehr praxisnah behandelt. Sie diskutieren mit unserem Referenten, welche rechtlichen Neuerungen es gibt, wie Verträge sicher geschlossen oder auch ausgelegt werden können, welche Fallstricke es im Umgang mit Pharmafirmen, Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten gibt und welche Erwartungshaltungen der Gesetzgeber an die Compliance-Verantwortlichen im Gesundheitswesen hat.
Mit vielen Beispielen aus der Beratungspraxis erwarten Sie diese Themen:
- Korruptionsstrafrecht
- Gesetzliche Zuwendungsverbote
- Haftung von Compliance-Beauftragten
Nächster Termin: 23. bis 24.03.2026
Findet online statt.
Dauer: 1,5 Tage
- Montag, 23. März 2026 von 09:00 bis 17:30 Uhr
- Dienstag, 24. März 2026 von 09:00 bis 12:30 Uhr
Teilnahme-Gebühr: 795,- € (zzgl. gesetzl. USt.)
Ihr Referent am nächsten Termin
Dr. Daniel Geiger
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Wirtschaftsmediator, Partner der GNP Rechtsanwälte Geiger Nitz Partner mbB; Mitglied in unterschiedlichen Arbeitsausschüssen pharmazeutischer Industrieverbände; seit 2015 Vorsitzender des „Arbeitskreises Healthcare“ beim Deutschen Institut für Compliance (DICO) e. V.; Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen im Bereich des Pharmarechts, der Healthcare-Compliance und des Medizinstrafrechts.
Das Seminar ist fester Bestandteil dieser Zertifikatslehrgänge:
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Tel: +49(0) 30 - 275817480
oder seminare(at)school-grc.de
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